IG Erbbaurecht / Klosterkammer / Landeskirche

 

Gutachten gibt Pächtern recht: Erbbauzinserhöhungen unbillig! /// Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt/// Näheres in den News!!

Am 18.04.2009 wurde die Interessengemeinschaft (IG) von Erbbauberechtigten in der Stadt Wolfsburg und Umgebung gegründet.

Warum sich die Interessengemeinschaft gegründet hat und welche Ziele wir verfolgen,  erfahren Sie im Bereich "Allgemeines".

Oliver Neuber, Rainer Smektala und Dietmar Lange  fungieren als Sprecher, Schriftführer ist ebenfalls Dietmar Lange.

Einige weitere und wichtige Dinge können Sie mit einem "Klick" auf die Begriffe im linken Bereich erfahren. 

Die aktuelle Entwicklung finden Sie unter "News / Termine".  

Unter dem Menüpunkt "Mediathek" können Sie die Fernsehbeiträge von ARD "Ratgeber Bauen und Wohnen", NDR, RTL Regional, TV 38 und ganz aktuell den ZDF Fernsehbericht der Sendung "WISO" -Kostenfalle Erbbaurecht- ansehen.

Gern können sie auch unser Gästebuch als Forum zum Gedankenaustausch nutzen. Einträge sind uns immer willkommen.

Ehemals Falsche Erbpacht-Berechnung der Klosterkammer Hannover. Eine aktuelle Berechnung mit realen Zahlen und Fakten finden Sie hier!!

Klosterkammer-Anfangszins: 5% ---> besser Finger weg!

Kapitalmarkt-Zins: 2,7 - 4%

Der durchschnittliche Häuslebauer hat den gesamten Kredit nach etwa 30 Jahren abbezahlt, das Haus mitsamt Grundstück ist danach also vollständig Eigentum des Hausbesitzers. Der Erbbaurechtsnehmer hat das Haus in der Regel auch nach 30 Jahren bezahlt, allerdings sind die jährlichen Erbbauzinsen weiterhin fällig, und das bis zum Ablauf des Erbbauvertrags nach in der Regel 99 Jahren! Gesamtsumme dann für ein ca. 500qm großes Grundstück ca. 400.000 Euro!


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